Praxisbedarf
In der Arztpraxis direkt verwendete Arzneimittel, wie z. B. Impfstoffe, Röntgenkontrastmittel und Notfall-Arzneimittel werden von den Krankenkassen auf Landesebene gemeinsam über bestimmte Rahmenvertragspartner eingekauft und der Arztpraxis auf Anforderung des Arztes von den Vertragspartnern zur Verfügung gestellt.
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Praxisbesonderheiten
Eine Praxisbesonderheit liegt vor, wenn in einer Arztpraxis z. B. überdurchschnittlich viele Patienten mit einer besonders kostenintensiven Behandlung betreut werden. So kann ein Arzt diese Praxisbesonderheiten geltend machen, um einen finanziellen Regress der Krankenkassen abzuwehren, wenn er die arztgruppenspezifischen Richtgrößen überschreitet. Diese werden zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbart, um die vertragsärztliche und damit auch wirtschaftliche Versorgung der Patienten sicherzustellen (siehe Wirtschaftlichkeitsprüfungen).
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